aktion leben fordert zentrales Keimzellspendenregister
Eine künstliche Befruchtung mit einer Keimzellspende erfordert besondere Vorsicht, doch scheint in der Praxis das Gegenteil der Fall zu sein. „Von den Bedürfnissen der Spenderkinder her gedacht sind vor allem vier Punkte wichtig", erklärt Kronthaler:
- Eine unabhängige Beratung der Wunscheltern vor ihrer Entscheidung. Es muss sichergestellt werden, dass sie die besonderen Herausforderungen einer Keimzellspende, die in vielem einer Adoption ähnelt, kennen.
- Die Sicherung des Menschenrechts auf Kenntnis der eigenen Herkunft: durch eine Verpflichtung, die Kinder über ihre Herkunft aufzuklären sowie das Führen eines zentralen Keimzellspendenregisters.
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Wirkungsvolle Regularien sowie Monitoring: Monitoring zum Beispiel von Werbe- und Kommerzialisierungsverboten, aber auch der Grenzen für verwendete Samenspenden pro Spender; denn diese schützen wenig, wenn sie nicht überprüft werden.
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Unsere Bundesregierung möge sich für ein internationales Verbot der anonymen Keimzellspende einsetzen.
Was wird die Reform des Reproduktionsrechts bringen?
„Derzeit wird bekanntlich an einer Reform des Fortpflanzungsmedizingesetzes gearbeitet. Social Egg Freezing wird nach dem Urteil des VfGH erlaubt werden. Es gibt aber etliche darüberhinausgehende Forderungen und Wünsche“, sagt Kronthaler.
Gleichgültig, was diskutiert oder gewünscht wird: Essenziell bei allen Reformen sei, prioritär den Kinderschutz mitzudenken. "Ein Gesetzgeber, der sich an den Kinderrechten orientiert, schützt nicht nur die Kinder, sondern auch die Wunscheltern vor möglichen unrealistischen Erwartungen oder Problemen. Er sagt klar, wo das Geschäft zurückstehen muss, und schafft einen sicheren Rahmen für die Anwendung von medizinisch assistierter Fortpflanzung für alle Beteiligten.“
Einrichtung eines Keimzellspendenregisters – worauf wartet die Regierung noch?
Bereits in der letzten Legislaturperiode stimmten am 15.12.2023 ÖVP, Grüne, FPÖ und NEOS im Nationalrat für die Einrichtung eines zentralen Registers über Samen- oder Eizellspenden. Der in Auftrag gegebene Ministerialentwurf – erarbeitet vom Justizministerium – sollte bis 29.4.2024 im Parlament zur Begutachtung einlangen. Passiert ist allerdings nichts.
Im Regierungsprogramm 2025-2029 ist neuerlich die Erarbeitung eines Gesetzesvorschlags für ein datenschutz- und grundrechtskonformes Eizellen- und Samenspendenregister enthalten.
„Es besteht dringender Handlungsbedarf. Seit Jahren ist das Keimzellspendenregister beschlossen. Worauf wartet die Regierung noch?“, schließt Kronthaler.